Finanzen und Versicherungen

Das sind die wichtigsten neuen Regelungen im Jahr 2019

Finanzen, Versicherungen, Steuern und Gesetze: Bares Geld spart, wer hier aktuell und umfassend auf dem Stand der Dinge bleibt. Wir informieren Sie über wichtige Trends und News, damit Sie finanziell immer eine Nasenlänge voraus sind.


Finanzen und Versicherungen

Finanzen und Versicherungen

Was ändert sich im nächsten Jahr, wo können Sie Einsparungen erwarten, wo gibt es mehr Geld? Das erfahren Sie im Folgenden.

Höherer Mindestlohn für Arbeitnehmer

Ab Januar 2019 können sich Arbeitnehmer über einen höheren gesetzlichen Mindestlohn freuen: Zum 1. Januar steigt er um 42 Cent und 2020 um weitere 16 Cent. Das bedeutet, dass man ab dem kommenden Jahr mit einem Mindestlohn von 9,19 Euro pro Stunde rechnen darf.

Rückkehrrecht in den Vollzeitjob durch die neue „Brückenteilzeit“

Wer ab Januar 2019 seine Arbeitszeit für eine bestimmte Zeit verkürzen will, hat Anspruch auf die problemlose Rückkehr in eine Vollzeitstelle. Vor allem Frauen landeten bisher in der „Teilzeitfalle“, wenn sie nach der Geburt eines Kindes die Arbeitszeit reduzierten.

Das Gesetz zur neuen „Brückenteilzeit“ beinhaltet, dass ArbeitnehmerInnen in Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten Anspruch auf eine befristete Teilzeit-Phase zwischen ein und fünf Jahren Dauer erhalten.

Arbeitslosenversicherung: Beiträge sinken

Eine Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung wurde im September beschlossen. Der Steuersatz sinkt dauerhaft auf 2,6 Prozent und soll bis 2022 auf 2,5 Prozent gesenkt werden. Hierdurch werden die Beitragszahler im nächsten Jahr um rund sechs Milliarden Euro entlastet.

Mini- und Midijobs: Gleitzone wird ausgeweitet

Die Gleitzone für Mini- und Midijobs wird ausgeweitet. Midijobber dürfen künftig zwischen 450 und 1300 Euro verdienen (bisherige Obergrenze war 850 €); die beitragsfreie Zeit auch für den Arbeitgeber wird bei MIinijobs auf zwei Monate bzw. 50 Arbeitstage angehoben.

Hartz IV: Regelsatz steigt

Etwa sechs Millionen Betroffene dürfen sich ab Januar auf mehr Geld freuen. Der Hartz-IV-Regelsatz steigt im nächsten Jahr um etwa 1,9 Prozent auf 424 Euro. Partner in Bedarfsgemeinschaften erhalten künftig monatlich 382 Euro und Kinder (je nach Alter) zwischen 245 Euro und 322 Euro monatlich.


Altersvorsorge

Das Rentenpaket bringt Änderungen

Die Kernthemen des neuen Rentenpakets im Überblick:

  • Die „doppelte Haltelinie“ soll durch eine Änderung der Rentenformel das Rentenniveau bis 2025 bei 48 Prozent halten. Hierbei soll der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigen.
  • Die sogenannten Zurechnungszeiten der Erwerbsminderungsrente werden weiter ausgedehnt. Bisher liegen die Abschläge monatlich bei 0,3 Prozent. Neue Anträge auf Erwerbsminderungsrente werden ab 2019 so berechnet, als habe der Antragsteller bis zum eigentlichen Renteneintrittsalter gearbeitet.
  • Mütterrente: Alle Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren worden sind, bekommen ab 2019 zusätzliche Rentenansprüche – einen halben Prozentpunkt.
  • Ab 2019 neu Verrentete profitieren sofort von der Erhöhung, alle anderen werden im Laufe des ersten Halbjahrs 2019 Nachzahlungen erhalten.
  • Geringfügig Beschäftigte: Der Übergangsbereich zwischen Minijob und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung wird ausgeweitet und Minijobber dürfen künftig mehr verdienen.

Die Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung sollten eigentlich im nächsten Jahr gesenkt werden, sie bleiben aber tatsächlich bei den derzeitigen 18,6 Prozent. Die geplante Entlastung geht in die Finanzierung des Rentenpakets.


Krankenversicherung u. Pflegeversicherung

Krankenversicherungsbeiträge sinken

Die Beiträge zur Krankenversicherung werden ab 1. Januar 2019 sinken. Die Zusatzbeiträge werden wieder zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen bzw. aus der Rentenkasse bezahlt werden. Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent soll unverändert bleiben, die Beitragszahler werden so um rund acht Milliarden Euro entlastet. Für Selbstständige gilt: Die Mindestbeiträge für Kleinselbstständige werden halbiert.

Pflegeversicherung: Beitragssteigerungen gegen Pflegenotstand

Beitragssteigerungen gegen Pflegenotstand

Bei der Pflegeversicherung wird es 2019 eine Beitragssteigerung geben, vorgesehen sind 0,5 Prozent. Beitragszahler ohne Kinder müssen inklusive Kinderlosenzuschlag (0,25 Prozent) künftig 3,3 Prozent zahlen.

Warum die Erhöhung?

Die höheren Beiträge sollen vor allem dazu dienen, dem Pflegenotstand entgegenzuwirken. Die Mehreinnahmen sollen die Pflegekassen stabilisieren und in Maßnahmen gegen den Personalnotstand in der Pflege fließen.


Familie und Steuern

Familienentlastungsgesetz bringt Erleichterung

Zweistufige Maßnahmen sollen 2019 und 2020 Entlastung für Familien bringen.

Hierzu gehören:

  • eine Kindergelderhöhung um 10 Euro pro Kind ab Juli 2019
  • höhere Grundfreibeträge
  • eine Erhöhung des Kinderfreibetrags bei der Einkommensteuer. (Der Kinderfreibetrag wird für den VZ 2019 für jeden Elternteil auf 2.490 EUR erhöht.)

Mittlere und kleine Einkommen werden darüber hinaus bei der kalten Progression entlastet. Die Länder tragen mehr als 55 Prozent der mit dem Gesetz verbundenen Leistungen.


Autofahrer

Steuervorteile für E-Dienstwagen

Die GroKo hat ein Steuerprivileg für Arbeitnehmer beschlossen, die privat ein E- oder Hybridauto nutzen. Bisher musste ein Prozent des Listenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden, aber ab 2019 gilt hier der halbe Satz von 0,5 Prozent. Dies gilt für Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden.

Die neuen Typklassen: Für viele wird es teurer

Ungefähr elf Mio. Fahrzeugbesitzer sind von den neuen Typklassen bei der Kfz-Versicherung betroffen. Mit einem höheren Beitrag zur Haftpflicht muss etwa jeder siebte Fahrer (5,7 Mio.) rechnen, 5,4 Mio. Autobesitzer profitieren dagegen von der Neueinstufung. Vor allem Fahrer von Oberklassemodellen und SUVs werden künftig stärker zur Kasse gebeten.

Unser Tipp: Falls Ihr Fahrzeug in einer schlechteren Typklasse landet, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Lassen Sie sich eine günstigere Versicherung vermitteln, dann kann die Steuererhöhung Ihnen gleich sein.


Wohnen und Immobilien

Der Energieausweis läuft ab!

2019 verlieren auch die Energieausweise der „zweiten Welle“ ihre Gültigkeit und müssen erneuert werden.

Wer ist betroffen?

Gebäude mit einem Baujahr nach 1966 benötigen seit 2009 einen Energieausweis. Käufer, Mieter oder Pächter einer solchen Immobilie haben Anspruch darauf, Informationen über den Energieverbrauch und den Energie-Zustand des Gebäudes zu bekommen. Das Gleiche gilt für Nicht-Wohngebäude.