Die betriebliche Altersvorsorge wird neu aufgelegt

Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz soll die betriebliche Altersvorsorge vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen deutlich ausweiten. Das Herzstück des neuen BRSG ist das Sozialpartnermodell als Tarifrente ohne Garantien. Aber auch für die traditionelle betriebliche Altersversorgung bringt das BRSG Neuerungen: Es gelten neue steuerliche Förderungen und ein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss.


Anspruch auf Altersvorsorge

Eine aktuelle Studie kommt zu dem Ergebnis, dass Arbeitnehmer, aber auch einige Arbeitgeber große Wissenslücken aufweisen, was die Neufassung der betrieblichen Altersversorgung angeht. Fast ein Drittel der Manager mittlerer und kleinerer Unternehmen weiß nach dieser Studie nicht, dass sie ihren Mitarbeitern eine Entgeltumwandlung anbieten müssen.

Und die Arbeitnehmer kleinerer und mittlerer Betriebe wissen zu 48,9 % nicht, dass auch sie schon seit langem einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung haben.


Betriebsrenten: Potenzial nutzen

Das wahre Potenzial der Betriebsrenten kann nur von informierten Arbeitnehmern und Arbeitgebern ausgeschöpft werden – aber rund zwei Drittel aller Arbeitnehmer wissen tatsächlich nicht, dass das neue BRSG seit Anfang 2018 in Kraft getreten ist. Das betrifft sogar die Mitarbeiter von Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistern, obwohl man doch gerade da erwarten sollte, dass solche Neuerungen immer up to date in den Köpfen sind.

Der Geschäftsführer von Aon Hewitt sagt dazu: „Die Informationsdefizite behindern ganz entscheidend die Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung. Unsere Studie zeigt klar, dass es sowohl bei Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern eine große Bereitschaft besteht, in die betriebliche Altersversorgung zu investieren.“