Finanzen und Versicherungen

Die wichtigsten Änderungen 2017

Altersvorsorge, Krankenversicherung, Steuern – 2017 stehen zahlreiche Neuregelungen und Änderungen an. Damit Sie im Bereich Finanzen und Versicherungen den maximalen Vorteil für sich nutzen können, haben wir hier die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengestellt.


Finanzen und Versicherungen

Neuer Garantiezins bei Lebensversicherungen

Wer ab 2017 eine klassische Lebens- oder Rentenversicherung abschließt, muss einen von 1,25 auf 0,9 Prozent gesunkenen Garantiezins in Kauf nehmen. Da zu den garantierten Leistungen die Überschüsse der Versicherer hinzukommen, sind die Ablaufleistungen der Policen aber nicht zwangsläufig schlechter.

Die Beteiligung der Versicherten an den Risikoüberschüssen stieg in den vergangenen Jahren sogar bis auf 90 Prozent. Bestehende Versicherungsverträge sind nicht von dem neuen Garantiezins betroffen.

Mehr Geld für Hartz-IV-Empfänger

Für Schulkinder, Jugendliche und Erwachsene gibt es ab Januar 2017 mehr Geld: Kinder zwischen sechs und 13 Jahren erhalten einen Regelsatz von 291 anstatt 270 Euro, Jugendliche von 14 bis 18 Jahren bekommen 311 anstatt 306 Euro und Erwachsene 409 anstatt 204 Euro. Für Paare steigt der Regelsatz von 364 auf 368 Euro pro Person.


Steuern

Höhere Freibeträge ab Januar 2017

Wer wenig Steuern zahlt, profitiert ab Januar 2017 von einer Steuersenkung: Der Grundfreibetrag soll um 168 Euro steigen und beläuft sich dann auf 8.820 Euro. Der Kinderfreibetrag steigt ebenfalls: um 108 Euro auf 4.716 Euro. Wenig-Verdiener profitieren zudem vom Kinderzugschlag, welcher ab 2017 um 10 Euro pro Monat erhöht wird.

Neue Steuererklärungsfristen

Die Steuererklärung kann in Zukunft bis 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden, das heißt, die Steuererklärung für 2017 kann bis Juli 2018 beim Finanzamt abgegeben werden. Wird ein Steuerberater beauftragt, hat dieser bis zum Februar des übernächsten Jahres Zeit. Ist man zur Steuererklärung verpflichtet, muss diese bis 31. Mai 2017 beim Finanzamt sein.

Kein Einreichen von Spendennachweisen mehr

Für Spenden und Mitgliedsbeiträge müssen ab 2017 keine Nachweise mehr eingereicht werden. Das Finanzamt kann die Belege aber anfordern. Deshalb gilt eine Aufbewahrungspflicht bis zum Ende des Jahres, in dem man den Steuerbescheid erhalten hat.

Umzugspauschale: absetzbare Beträge steigen

Ab Februar 2017 können Paare und Singles höhere Kosten für einen berufsbedingten Umzug steuerlich geltend machen. Auch für Familienmitglieder können größere Beträge in der Steuererklärung veranschlagt werden.


Altersvorsorge

Gesetzliche Rentenversicherung: steigende Beitragsbemessungsgrenze

Ab Januar 2017 gelten für Arbeitnehmer mit hohem Einkommen höhere Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung: in den alten Bundesländern 6.350 anstatt 6.200 Euro brutto im Monat und in den neuen Bundesländern 5.700 anstatt 5.400 Euro brutto im Monat. Besserverdienende, die die Grenze überschreiten zahlen 14 bzw. 28 Euro mehr Beitrag im Monat.

Betriebliche Altersvorsorge: förderfähiger Höchstbetrag steigt

Im Zusammenhang mit den steigenden Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung steigen auch die förderfähigen Höchstgrenzen in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Ab 2017 können monatlich bis zu 254 Euro des Lohns ohne Abzug von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen in die Betriebsrente eingezahlt werden.

Mehr Steuervorteile in der Rürup-Rente

Ab 2017 gilt für Beitragszahlungen in die Rürup-Rente (Basis-Rente) ein höherer Maximalbetrag, der steuerlich anrechenbar ist: Für Ledige sind es dann 23.632 Euro, und für Ehepaare mit zwei Verträgen ist der Maximalbetrag 46.724 Euro. 84 % können davon steuerlich geltend gemacht werden. Das heißt für 2017, dass sich Einzahlungen bis zu 19.624 bzw. 39.248 Euro steuermindernd auswirken.

Flexi-Rente ab 1. Januar 2017

Mit der Flexi-Rente haben Arbeitnehmer ab 1.1.2017 die Möglichkeit, den Übergang vom Erwerbsleben in die Rente flexibel zu gestalten. Wer nicht bis zum 67. Lebensjahr voll arbeiten möchte, kann dann mehr dazuverdienen.

Die Grenze für den Zuverdienst lag bisher bei 6.300 Euro, genau wie bei der Flexi-Rente. Doch entsprechende Rentenkürzungen von bis zu 100 % wird es bei der Flexi-Rente nicht geben. Wer monatlich mehr als 450 Euro oder jährlich mehr als 6300 Euro verdient, bekommt dieses Einkommen nur zu 40 % auf die Rente angerechnet.


Krankenversicherung und Pflegeversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung: durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 1,1 %

Auch wenn der durchschnittliche Krankenkassenzusatzbeitrag 2017 bei 1,1 Prozent bleibt, können die Krankenkassen dennoch mehr verlangen. Sie müssen sich nicht an die Vorgabe des Bundesgesundheitsministeriums halten. Im Moment beträgt der individuelle Zusatzbeitrag der einzelnen Krankenkassen zwischen 0 und 1,9 Prozent.

Kranken- und Pflegeversicherung: Beitragsbemessungsgrenze steigt

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt 2017 von 4.237,50 auf 4.350 Euro brutto im Monat (52.200 Euro Jahreseinkommen). Besserverdienende, die über die Beitragsbemessungsgrenze kommen, zahlen 9,50 Euro mehr im Monat.

Wechsel in die private Krankenversicherung: Verdienstgrenze steigt

Die Verdienstgrenze, ab der Arbeitnehmer entscheiden können, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern möchten, steigt 2017 auf 4.800 Euro im Monat. Wer diesen Betrag zwei Jahre lang überschreitet, hat Wahlfreiheit zwischen den beiden Versicherungssystemen.

Höhere Beiträge für die Pflegeversicherung

Ab 2017 werden Pflegeleistungen in Deutschland besser, aber dafür auch die Pflegeversicherung teurer. Der Beitrag wird um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent angehoben. Kinderlose zahlen dann 0,25 Prozent mehr Beitrag (2,8 Prozent).

Pflegereform: verbesserte Pflegeleistungen

Im Zuge der Pflegereform werden im Januar drei Pflegestufen anstelle der bisher fünf Pflegegrade eingeführt. Durch diese Änderung erhalten viele Pflegebedürftige monatlich mehr Geld, und Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz werden denen mit körperlichen Einschränkungen gleichgestellt. Außerdem werden Pflegepersonen in der Rentenversicherung besser abgesichert.


Familie

Mehr Unterhalt für Trennungskinder

Ab 1.1.2017 werden die Mindestbedarfssätze von unterhaltsberechtigten Kindern angehoben. Der Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen bleibt gleich.

Kinderbetreuungsgeldkonto ab 1.3.2017

Für Kinder, die ab dem 1.3.2017 geboren sind, steht Eltern ein sogenanntes Kinderbetreuungsgeld-Konto zur Verfügung (anstatt der vier Varianten des Kinderbetreuungsgeldes). Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld wird es weiter geben.

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