Von der Geldanlage bis zur Altersvorsorge:

Das ändert sich
für Sie 2018

Von der Geldanlage über die Kfz-Versicherung bis zur Altersvorsorge gibt es eine Menge Veränderungen. Wir zeigen Ihnen, wo Sie sparen und wo Sie Geld herausholen können.


Finanzen und Versicherungen

Mehr Transparenz für Verbraucher

Im Januar 2018 tritt die EU-Finanzmarktrichtlinie in Kraft und sorgt dafür, dass Verbraucherschutz und Markttransparenz verbessert und vereinheitlicht werden. Im neuen Jahr haben Sie bei jeder Anlageberatung das Anrecht auf umfassende und standardisierte Informationen und eine dokumentierte Kommunikation mit Ihrem Anbieter.

Für uns ist dies übrigens keine große Neuerung – wir leben diesen Servicegedanken schon immer. Vereinbaren Sie gerne schon heute einen passenden Termin für 2018 – einer der 800 FG-Experten in Ihrer Nähe meldet sich gerne bei Ihnen.

Neue Regeln für die Versicherungsvermittlung

Transparenz und Verbraucherschutz stehen als Motto auch über den neuen Regeln für die Versicherungsvermittlung. Sie als Verbraucher haben künftig das Recht zu erfahren, in wessen Auftrag ein Berater handelt, ob er ein Honorar, eine Provision oder eine andere Art der Vergütung für seine Vermittlung erhält und von wem diese bezahlt wird. Außerdem sollen einheitliche Informationsblätter für mehr Transparenz und die leichtere Vergleichbarkeit von Versicherungsprodukten sorgen.


Kranken- und Pflegeversicherung

Beitragsbemessungsgrenze und PKV-Versicherungspflichtgrenze steigen

Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung steigt von 52.200 Euro auf 53.100 Euro. Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung gibt es für Angestellte ab der Versicherungspflichtgrenze von 59.400 Euro.

Beiträge bleiben noch stabil

Absehbar soll der Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse 2018 stabil bleiben, Experten gehen aber davon aus, dass die Kostensteigerungen im Gesundheitssystem mittelfristig zu weiteren Erhöhungen der Kassen- und Zusatzbeträge führen werden.

Prüfen Sie gerne gemeinsam mit einem FG-Fachspezialisten in Ihrer Nähe, welche Vorteile Ihnen eine private Krankenversicherung bieten kann.

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Altersvorsorge

Die Betriebsrente wird künftig attraktiver

Das sogenannte Betriebsrentenstärkungsgesetz macht die betriebliche Altersvorsorge für Sie nun noch attraktiver. Als Arbeitnehmer stehen Ihnen ab 2019 bis zu 34 €* monatlich zusätzliche Förderung vom Arbeitgeber zu. Sind Sie ein sogenannter Geringverdiener (Bruttoeinkommen unter 2200 €), können unter Umständen weitere 40 € monatlich hinzukommen. Nutzen Sie bereits diese attraktive Form der Entgeltumwandlung, so erhöht sich der Förderrahmen für Sie ab 01.01.2018 deutlich.

*15% des Maximalbeitrages von 4% der Beitragsbemessungsgrenze GRV West 2018

Unser Tipp: Wer derzeit über eine Betriebsrente nachdenkt, sollte sich zeitnah beraten lassen. Um sich einen Überblick über die neuen Fördermöglichkeiten zu verschaffen, vereinbaren Sie noch heute einen Servicetermin – einer der FG-Experten in Ihrer Nähe meldet sich gerne bei Ihnen.

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Basis-Rente und Riester: Steuervorteile

Der Sonderausgabenabzug steigt bei der Basisrente um zwei Prozentpunkte. Zudem erhöht sich der maximale Förderrahmen in der Basisrente um 446 €* pro Jahr.

*von 23362 auf 23712 € p.a.

Bei der Riesterrente erhöht sich die Grundzulage von 154 € auf 175 €.

Lassen Sie sich diese „Steuergeschenke“ nicht entgehen. Vereinbaren Sie noch heute einen Servicetermin mit einem der 800 FG-Spezialisten in Ihrer Nähe, um lohnenswerte Steuervorteile ideal nutzen zu können – auch und gerade, wenn Sie bereits die Riesterrente nutzen.


Investmentfonds

Die EU verlangt Gleichbehandlung von in- und ausländischen Fonds in Deutschland

Die Besteuerung von Investmentfonds wird auf Drängen der EU komplett umgekrempelt. Bisher wurden sämtliche Erträge auf Anlegerebene besteuert, künftig wird aber schon auf Fondsebene zugegriffen. Die Steuerpflicht trifft ab 2018 erstmals inländische Dividenden und Mieterträge sowie Veräußerungsgewinne von inländischen Immobilien.

Tariffreistellungen helfen sparen

Damit der Sparer nicht doppelt besteuert wird, gibt es verschiedene Teilfreistellungen, die sich nach der Art des Fonds richten.

Der Bestandsschutz fällt - Altanleger haben das Nachsehen

Anteile aus Investmentfonds, die vor 2009 erworben wurden, sind künftig nicht mehr steuerfrei. Nur für fondsgebundene Lebensversicherungen, deren Verträge vor 2005 geschlossen wurden, gilt der Bestandsschutz auch weiterhin.

Unser Tipp: Denken Sie an einen Freistellungsauftrag und nutzen Sie unbedingt die Freibeträge - sie gelten pro Anleger, nicht pro Fonds! Ehepaare profitieren also doppelt.


Familie

Verpassen Sie nicht die Frist fürs Kindergeld!

Für rückwirkende Kindergeldanträge gelten ab 2018 kürzere Antragsfristen. Ab dem ersten Januar können Sie das Kindergeld nur noch sechs Monate rückwirkend erhalten. Wer die alte Festsetzungsfrist von vier Jahren noch nutzen will, sollte seinen Kindergeldantrag bis zum 31. Dezember 2017 bei der Familienkasse gestellt haben. Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden, auch eine Fristverlängerung ist jetzt noch möglich.


Kfz-Versicherung

Änderungen der Typklassen

2018 ist das Jahr der großen Veränderungen, was die Typ- und Regionalklassen für Kfz-Versicherungen angeht. Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) weist in jedem Jahr nach Auswertung von Unfallstatistiken sowohl Fahrzeugtypen als auch Regionen bestimmte Risikostufen zu. Diese unverbindlichen Einstufungen dienen den Versicherungen als Grundlage, mit der sie Schadensrisiken in der Beitragskalkulation berücksichtigen.

Luxus wird teurer

Die für 2018 angepasste Neueinstufung bei der Kfz-Haftpflicht betrifft rund ein Viertel aller Pkw-Typen, bei der Kaskoversicherung sind sogar fünfzig Prozent betroffen. Kleinwagenbesitzer sind hierbei die Gewinner. Große Motoren hingegen werden deutlich teurer. Eine Änderung der Typklasse um zwei Stufen kann den Versicherungsbeitrag um rund 15 Prozent erhöhen.

Sonderkündigungsrecht beachten

Bis zum 30. November können Sie Ihre Kfz-Versicherungen kündigen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Checken Sie unbedingt Ihre Typklasse, denn bei einer Beitragserhöhung durch Umstufung haben Sie ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht.

Unser Tipp: Vergleichen Sie! Auch wenn sich für Sie nichts ändern sollte: Ein Tarifvergleich lohnt sich, Neukunden bekommen oft günstigere Tarife als Bestandskunden.


Immobilien

Mehr Rechte und Sicherheiten für private Bauherren

Das Bauvertragsrecht wurde reformiert und bringt ab 2018 drei wesentliche Verbesserungen in Sachen Planbarkeit und Verlässlichkeit:

  • Künftig gehören verbindliche Angaben über die Bauzeit und die Fertigstellung in den Bauvertrag.
  • Vor Vertragsabschluss muss das Bauunternehmen eine detaillierte Baubeschreibung mit Überblick über Leistungen und Materialien anfertigen.
  • Es gibt ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei Bauverträgen, solange sie nicht über einen Notar geschlossen wurden.

Gut zu wissen: Diese Regelungen zum Schutz Ihrer Interessen als Anleger leben wir bei der FG bereits seit Jahren – sie sind auch ohne gesetzliche Vorgaben längst Bestandteil unserer Vertragsrahmen.


Banking

Neue Regeln im Zahlungsverkehr

Wahrscheinlich haben Sie die geänderten AGB Ihrer Bank schon im Briefkasten gefunden. Ab Mitte Januar gelten die europaweit einheitlichen Regeln für den Zahlungsverkehr auch in unserem Land. Die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2018 fassen wir hier zusammen.

Die Haftungsgrenze wird gesenkt

Zurzeit haften Sie bei einem Missbrauch Ihrer Bank- oder Kreditkarte oder der Online-PIN/TAN bis zu einem Betrag von 150 Euro für entstandene Schäden. Diese Haftungsgrenze wird auf 50 Euro gesenkt - außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Reservierte Beträge bei Vorreservierung

Hotels und Autovermietungen konnten bisher bei einer Buchung einen bestimmten Betrag auf Ihrem Konto reservieren, das heißt, vorübergehend sperren lassen. Das ist nun nicht mehr ohne Ihre vorherige Zustimmung möglich.

Online-Zahlungen über Drittanbieter

Im Online-Banking sind auch Dienstleister inzwischen gesetzlich anerkannt und unterliegen der Bankenaufsicht. Deshalb können Sie als Kunde diese Drittanbieter per PIN und TAN damit beauftragen, Zahlungen vorzunehmen und Kontoinformationen abzurufen.

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